Beträge: Es werden Aufnahmegebühren und Beiträge erhoben. Deren Höhe wird jeweils von der Sparten-/Mitgliederversammlung bestimmt. Alle Vereinsbeiträge sind grundsätzlich zum Jahresbeginn fällig. Bei Neumitgliedern im Kalenderjahr zählt das Eintrittsdatum.
Versicherung: Für jedes Mitglied besteht Versicherungsschutz im Rahmen der durch den Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. abgeschlossenen Sportunfall und Haftpflichtversicherungen. Alle Risiken eines Personen- oder Sachschadens aus der Betätigung im Verein, welche durch die vorgenannten Versicherungen nicht abgedeckt sind, trägt das Mitglied selbst.
Austritt: Der Austritt aus dem Verein ist nur zum jeweiligen Jahresende möglich. Die Erklärung muss dem Vereinsvorstand drei Monate vor Jahresende zugehen.
Eigenleistung: Mitglieder der Tennisabteilung, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, verbringen jährlich 6 Stunden Eigenleistung (Pflege der Anlage, Bewirtung im Clubhaus). Ersatzweise sind 120,00 EUR zu entrichten.